GEWALT GEGEN FRAUEN
Für ein starkes Engagement der Mitgliedsstaaten gegen Gewalt
Noch immer ist das Ausmaß an Gewalt gegen Frauen in Europa erschreckend: jede dritte Frau hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren. Das entspricht etwa 62 Millionen Frauen in Europa. Gewalt begegnen Frauen in allen Lebensbereichen und aus allen Gesellschaftsschichten, im Internet, in- und außerhalb der Wohnung, am Arbeitsplatz. Das belegt auch eine Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zu häuslicher, körperlicher, sexueller sowie psychischer Gewalt.
Europa ist auf gutem Weg, aber es besteht noch Handlungsbedarf. Die 4,5 Sterne, die in diesem Fall auf der Europaflagge leuchten, stehen diesmal für die von Gewalt betroffenen Frauen. Vier Sterne für das Drittel der europäischen Frauen, denen Gewalt bereits wiederfahren ist. Und ein halber weiterer Stern, der die Dunkelziffer symbolisiert, die noch weitaus höher und nicht quantifizierbar ist. Uns ist wichtig, dass wir Gewalt gegen Frauen aus dem Privaten ins öffentliche Licht bringen: in diesem Fall soll die Europaflagge die Frauen, denen Gewalt widerfahren ist, sichtbar machen und zum Denken anregen.
Am 26. Mai sind Europawahlen. Geben Sie Ihre Stimme ab. Jede Stimme zählt, um Frauenrechte innerhalb Europas zu stärken. Wie setzen sich die KandidatInnen und Parteien für Frauenrechte ein?
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Die Staaten der Europäischen Union haben sich verpflichtet, sich gegen jede Form von Gewalt gegen Frauen einzusetzen. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält dazu verbindliche Rechtsnormen. Diese Konvention wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul verabschiedet und wird daher Istanbul-Konvention genannt. 41 Staaten haben sie seitdem unterschrieben, 33 (Stand Januar 2019) davon haben sie außerdem ratifiziert. In Deutschland ist sie am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Mit der Ratifizierung ist die Istanbul-Konvention rechtlich verbindlich, und alle staatlichen Organe – darunter Gesetzgeber, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden – müssen die Verpflichtungen aus der Konvention umsetzen.
Die Istanbul-Konvention verfolgt unter anderem die Ziele, Betroffene vor Gewalt zu schützen und einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten. Der Maßnahmenkatalog besteht dabei hauptsächlich aus drei Komponenten: Opferschutz, Prävention und Strafverfahren. Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, aber es besteht weiter Handlungsbedarf. Die bisherigen Maßnahmen reichen noch immer nicht aus.
TERRE DES FEMMES fordert zur Europawahl:
- Die Ratifizierung und das sofortige Inkrafttreten der Istanbul-Konvention, ohne Vorbehalte, in allen Ländern Europas
- Adäquate Hilfe und Unterstützung für alle Frauen, die Gewalt erleiden - unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Wohnort, Gesundheitszustand oder Aufenthaltstitel
- Die Verankerung von Präventionsunterricht gegen Gewalt an Mädchen und Frauen an allen Schulen in Europa
Weitere Informationen und Quellen:
Eine Übersicht der Europäischen Kommission zum Thema „Gender-based violence“
Informationen zur Kampagne „Say no to violence against women” der Europäischen Kommission
Informationen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und der EU-Kampagne #SayNoStopVAW
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht